Besucherregelungen

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Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

 

mit Inkrafttreten der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 17.06.2021 ändern sich die Besuchs- und Testregelungen wie folgt. Bestehende allgemeine Hygiene- und Abstandsregelungen gelten unverändert weiter.

Bitte beachten Sie folgende Maßgaben

  • Tragen Sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Besuches. Sie erhalten diesen von unserer Einrichtung.
  • Achten Sie auf die Händehygiene beim Aufsuchen und Verlassen der Einrichtung.

 

  • Halten Sie in jedem Fall den Mindestabstand von 1,5 – 2 Meter ein
  • Jeder Bewohner wird angehalten zeitgleich von höchstens 5 Personen aus maximal 2 Hausständen Besuch zu erhalten. Die zeitliche Begrenzung von 1 Stunde entfällt
  • Der Zutritt wird gewährt gegen Vorlage:
  1. eines aktuellen negativen Schnelltest, bzw. eines tagesaktuellen Negativbescheides oder
  2. des Impfausweises in Verbindung mit dem Personalausweis oder
  3. der CovPassApp in Verbindung mit dem Personalausweis oder
  4. Bescheid über die Genesung nach einer Covid 19 Erkrankung nicht älter als 6 Monate in Verbindung mit dem Personalausweis
  • ungeimpfte Besucher bitten wir weiterhin um Terminabsprachen um unsere einrichtungsinternen Arbeitsabläufe sicher stellen zu können
  • Zum Zwecke der Terminabstimmung ist die vorherige telefonische Absprache erwünscht.

     Terminzeiträume unserer Einrichtungen:

 

 

  • Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen
  • Zugang in die Einrichtung – weiterhin nur über den Vorder- Haupteingang.  JEDER Besucher muss sich zur Kontaktpersonennachverfolgung mit Anschrift und Telefonnummer registrieren. Die entsprechenden Formulare liegen im Eingangsbereich aus.
  • Bewohnerzimmer sind auf direktem Wege aufzusuchen
  • Personen die an Erkältungssymptomen und Atemwegsinfektionen leiden, bekommen keinen Zutritt zur Einrichtung.
  • Bitte informieren Sie Ihre Angehörigen

Die Mitarbeiter der Einrichtung sind für die Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen, sowie der ordnungsgemäßen Registrierung zur Kontaktnachverfolgung verantwortlich. Die Einrichtungsleitung ist grundsätzlich befugt, bei Zuwiderhandlungen gegen die Abstandsregelungen und Personenbeschränkungen unverzüglich Hausverbote auszusprechen

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund!                                       Gültig ab 22.06.2021                            

 

Die Pflegeheim Drexler GmbH, im Namen all seiner Mitarbeiter, wünscht Ihnen alles Gute in dieser schweren Zeit, bleiben Sie gesund!

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